ISBN-13: 9783867410694 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 90 str.
Es ist gerade mal gute vier Jahre her, seit der Europaische Gerichtshof grundlegend entschieden hat, dass auch juristische Personen vom Privileg der Niederlassungsfreiheit profitieren. Auch wenn diese Entscheidung fur Europarechtler wenig uberraschend war, so hat sie doch ein Erdbeben ausgelost. Gerade die englische Limited, kaum mit burokratischem Ballast versehen, preiswert und ohne nennenswertes Stammkapital in ein paar Tagen zu grunden, schickte sich daraufhin allen Unkenrufen zum Trotz an, den Kontinent zu erobern. Mittlerweile (Mitte 2007) gibt es schatzungsweise 45.000( ) deutsche" Limiteds, von denen jedoch nur ein Bruchteil - einer weiteren Schatzung nach etwa 10.000 - in deutschen Handelsregistern eingetragen ist. Auch dies wirft ein Schlaglicht auf die Problematik: Limiteds sind leicht zu grunden, aber in Deutschland schwer zu fuhren. Kein Wunder, wenn man bedenkt, dass sich das Recht der Limited unabhangig von ihrem Einsatzort immer nach dem ihrer englischen Heimat richtet, ein Recht, das hier kaum jemand kennt geschweige denn anzuwenden in der Lage ist. Einem verbreiteten Bonmot folgend werden sie in juristischen Fachkreisen bereits als shitty limiteds" bezeichnet, was wohl keiner Ubersetzung bedarf. Ist es wirklich so schlimm? Die Limited, von schnellen Geschaftemachern als die Losung aller Probleme verkauft, nichts weiter als eine Problemverursacherin? Beliebt bei gescheiterten Existenzen zur Verschleierung ihrer Aktivitaten? Ja, aber nicht nur. Die neue Konkurrenz der Gesellschaftsformen hat ihr Gutes. So hat sie die grosse GmbH-Reform, mit der wir Anfang 2008 rechnen konnen, massgeblich beeinflusst. Und es haben sich in den letzten Jahren, in denen man Erfahrung im Umgang mit der deutschen Limited" sammeln konnte, durchaus Konstellationen herauskristallisiert, in denen der Einsatz einer Limited in Deutschland sinnvoll ist. Zeit also fur eine differenzierte Bilan