ISBN-13: 9783640405817 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14 Punkte, Universitat Leipzig (Juristische Fakultat), Veranstaltung: Seminar: "Taterschaft und Teilnahme," Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Idee, Taterschaft und Teilnahme in einem formlosen Urheber- oder Einheitstaterbegriff aufgehen zu lassen, kann keinen Beifall finden." Mit diesen Worten schloss Dr. Paul Bockelmann seine Betrachtungen bezuglich der modernen Entwicklung der Begriffe Taterschaft und Teilnahme. Als er seine Arbeit veroffentlichte, war bereits absehbar, dass auch die Groe Strafrechtskommission, welcher er unter anderem auch angehorte, die Unterscheidung zwischen Taterschaft, Anstiftung und Beihilfe fur den zu erarbeitenden Neuentwurf des Allgemeinen Teiles des StGB vorschlagen wurde. In der Tat wurde dann im sog. E 1962, sowie im 2. StrRG an dieser Losung festgehalten. Seither kennt das deutsche StGB fur die Unterscheidung zwischen Taterschaft und Teilnahme sowie fur die Beurteilung einzelner Tatbeitrage nur noch das sogenannte Dualistische Beteiligungssystem. Darin ist jedoch keineswegs eine generelle Abkehr vom Einheitstatermodell zu sehen. Dieses herrscht nach wie vor im OWiG, wie 14 zeigt. Auch wird das Einheitstatermodell ungebrochen in manchen europaischen Staaten als Zentralgestalt von Taterschaft und Teilnahme angewendet. In nachstehender Seminararbeit soll neben einer Gegenuberstellung der Lehre von der Einheitstaterschaft und des Dualistischen Beteiligungssystems vor allem die Frage beantwortet werden, warum im Jahre 1958 erste Stimmen gegen das bis dahin vorherrschende Einheitstatermodell laut wurden und warum sich auch der Gesetzgeber schlielich dagegen entschied, warum selbiges aber im Gegenzug nach wie vor ungebrochen im OWiG Anwendung findet. Daneben sollen Ausblicke auf unsere europaischen Nachbarstaaten sowie auf die verschiedenen Losungsansatze im Rahmen des Volkerstrafrechts gegeben werden.