ISBN-13: 9783656302698 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 36 str.
ISBN-13: 9783656302698 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit 1987 nach einem Urteil des europaischen Gerichtshofes das deutsche Reinheitsgebot nur fur deutsche Bierhersteller, aber nicht mehr fur importierte Biere galt, ging eine fast 500jahrige Ara zu Ende. Anhand der Geschichte dieses Reinheitsgebotes fur Biere, eines der beliebtesten Getranke weltweit, lassen sich Anfang und der weitere Weg der Lebensmittelpolitik kurz skizzieren: Bier diente den Burgern als ein Kalorienbringer und Vitaminquelle (von den angeblich heilenden Kraften, die Bier zugeschrieben wurden, einmal abgesehen) und konnte, im Gegensatz zu dem oft verschmutzten Wasser, bedenkenlos getrunken werden. Das Gebrau war schon im fruhen Mittelalter bekannt. Da aber im Zuge der Subsistenzwirtschaft lange fur den Eigenbedarf gebraut wurde und erst an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert das Handelsbrauwesen aufkam, bestand fur eine Reglementierung zuerst noch kein Bedarf. Als dann, zuruckblickend relativ spat, der bayrische Herzog Wilhelm IV am 23.04.1516 das Reinheitsgebot fur Biere erlie, ist dies sicherlich auf einen mittelalterlichen Zunft- und Gewerbedirigismus zuruckzufuhren. Allerdings liegt die herausragende Bedeutung dieses Reinheitsgebotes auch in dem damit erlassenen hohen Qualitatsstandard, welcher in besonderem Mae auch als eine Art Verbraucherschutz angesehen werden kann (und muss), da mit diesem Erlass erstmals die Herstellung eines Volksnahrungsmittels reglementiert wurde. Verstoe gegen dieses Reinheitsgebot wurden (zu Beginn mit sehr rudimentaren Methoden, welche aber immer weiter entwickelt wurden) aufzudecken versucht. Falls dieses gelang, wurde der Verursacher des Verstoes hart bestraft. Das bayerische Reinheitsgebot von 1516 wurde mit der Uberfuhrung als deutsches Reinheitsgebot in nationales Recht transferiert und ubernommen. Im Zuge der Liberalisierung des EG-Binnenmarktes wurde