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Das Verhältnis des bundesrechtlich geregelten Kartellrechts zu Teilbereichen der Rechtsordnung, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, ist eine seit Jahrzehnten nur unvollständig aufbereitete Fragestellung
Christian Thomas Schwepcke: Erosionen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung-Kompetenzrahmen- Kompetenzverletzung- Kartellrechtliche Rekonstruktion landesrechtlicher Zielsetzungen- Fazit und Thesen
Christian Schwepcke ist Rechtsanwalt und Partner einer deutschlandweit tätigen Anwaltskanzlei in München. Bereits während seines Studiums, von 2010 bis 2014, aber auch im Anschluss war er an der Ludwig-Maximilians-Universität München am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber tätig. Parallel hierzu sammelte er Berufserfahrung bei mehreren international tätigen Anwaltskanzleien, darunter auch der Kartellrechtspraxis einer führenden US-amerikanischen Transaktionskanzlei.