ISBN-13: 9783838601564 / Niemiecki / Miękka / 1997 / 112 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Das Treffen von Entscheidungen in allen Unternehmensbereichen (bei der Beschaffung, Distribution, Finanzierung etc.) kennzeichnet die Tatigkeit und den Erfolg einer Fuhrungskraft. Gerade in Dienstleistungsbetrieben stellen jedoch auch die Mitarbeiter einen entscheidenden Faktor zum Unternehmenserfolg dar; dementsprechende Bedeutung besitzen Personalentscheidungen. Gema dem Thema dieser Arbeit soll analysiert werden, welche Kompetenzen die Fuhrungskrafte offentlicher Unternehmen diesbezuglich in Personalentscheidungen besitzen. Welche rechtlichen Einschrankungen durch Gesetz, Satzung o.a. existieren, die Fuhrungskrafte der oberen Ebene bei o.a. Entscheidungen zu beachten haben? Welche Unternehmensorgane besitzen Mitsprache- oder Mitentscheidungsrechte, verliehen aufgrund gesetzlicher Normen oder durch Satzung bzw. Trager? Welche sonstigen Einflugroen wirken auf die Personalentscheidungen ein? Wie sind die Kompetenzeinschrankungen hier im Zusammenhang mit anderen, wohl auch problematischen Zustandigkeitsbeschneidungen auf weiteren Gebieten zu sehen? Handeln womoglich die Fuhrungskrafte offentlicher Unternehmen als Ausfuhrungsorgane des Tragers? Gang der Untersuchung: Das erste Kapitel der Arbeit widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Fragestellung. Gegliedert nach den ublichen Rechtsformen offentlicher Unternehmen wird erlautert, wie die Kompetenzen aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zwischen Tragern und den Unternehmensorganen verteilt sind. Vom gesetzlichen Regelfall weicht die Praxis oftmals ab. Dies beruht auf modifizierenden Bestimmungen der Satzung oder auf weniger verbindlichen Geschaftsordnungen bzw. stillschweigend gultigen Routinen. Im zweiten Kapitel wird uber die im Rhein-Neckar-Kreis durchgefuhrte Befragung in sechs offentlichen Unternehmen berichtet. Fur diese Befragung wurde jeweils ein Unternehmen als exemplarisch fur die im ersten Kapitel erlauterten Rechtsformen ausgewahlt. Die Interviewpartner waren