ISBN-13: 9783640254613 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 228 str.
ISBN-13: 9783640254613 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 228 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover, 120 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der personlichen Haftung der Vorstandsmitglieder fur Verluste, die aus ihren Verfehlungen bzw. aus prekaren Entscheidungen resultierten, hat erst im letzten Jahrzehnt an Aktualitat gewonnen. Der Grund dafur war der kontinuierliche Anstieg der Fehler der Vorstande in deutschen Unternehmen, die eine groe Insolvenzwelle sowie Unternehmensschieflagen verursacht haben. Davor spielten die begrundeten Schadensersatzanspruche gegen Vorstande in der Bundesrepublik Deutschland "rechtstatsachlich kaum eine nennenswerte Rolle" und die dazugehorigen Haftungsnormen bildeten "kein lebendes Recht." Derzeit wird fast jeden Tag uber spektakulare Haftungsprozesse in den Medien berichtet. Die Aufmerksamkeit erregen nicht nur die Bankenzusammenbruche bzw. -schieflagen der letzten Zeit, wie die der WestLB, der SachsenLB, der Weserbank und der IKB, sondern auch die Inanspruchnahme der Vorstande fur schadensverursachende Fehlentscheidungen, die fruher hochstens eine Kundigung zur Folge hatten, heute aber Schadensersatzanspruche in mehrfacher Millionenhohe mit sich bringen konnen. Auch die Globalisierung der Markte und, als Folge daraus, die steigende internationale Unternehmensverflechtung vergroern das Risiko fur die Vorstande, von auslandischen Kapitalanlegern in die Haftung genommen zu werden. Auerdem wachst bei wirtschaftlichen Krisen bzw. bei schwieriger wirtschaftlicher Lage der Wunsch aller Involvierten nach einem "Sundenbock," der auch zusatzlich fur die eingetretenen Schaden bzw. Verluste personlich unbeschrankt haften wurde. Zu dieser involvierten Interessengruppe gehoren z.B. Aktionare, Insolvenzverwalter und deren Glaubiger sowie die Anleger, die ihre Forderungen oder Ersparnisse verloren haben und die Vorstande dafur haftbar machen wollen.