ISBN-13: 9783668275751 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 20 str.
ISBN-13: 9783668275751 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Fachhochschule Sudwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland existierten Ende 2010 zirka 17.000 Aktiengesellschaften. Diese Anzahl erscheint recht klein im Vergleich zur Gesamtanzahl von 3.629.666 deutscher Unternehmen. Betrachtet man hingegen das Grundkapital dieser Gesellschaften von zirka 170 Mrd. Euro, lasst sich erkennen, dass sie eine groe wirtschaftliche Rolle spielen. Eine Aktiengesellschaft oder kurz auch AG genannt, ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersonlichkeit (juristische Person gema 1 Abs. 1 AktG). Eigene Rechtspersonlichkeit meint, dass die Aktiengesellschaft selbst Tragerin von Rechten und Pflichten ist. Sie erhalt diese Rechtspersonlichkeit erst mit ihrer Eintragung ins Handelsregister Abteilung B. Diese Eintragung kann jedoch erst erfolgen, wenn mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt worden ist (vgl. 36a AktG i. V. m. 37 AktG). Das heit, dass wenigstens 12.500,00 eingezahlt werden mussen, bei einem Mindestkapital einer Aktiengesellschaft von 50.000,00 ( 7 AktG). Dieses sogenannte Grundkapital ist in Aktien aufzuteilen ( 1 Abs. 2 AktG), welche zumeist von den Grundern ubernommen werden (vgl. 2 AktG). Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches von einem Aktionar gehalten wird. Wenn die Aktien nicht als Stuckaktien, also Aktien, die alle mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt sind (ohne Nennwert) ( 8 Abs. 3 AktG), sondern als Nennbetragsaktien, Aktien mit einem Nennwert, ausgegeben werden, muss dieser auf mindestens 1 Euro lauten ( 8 Abs. 2 AktG). Die Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegrundet werden ( 2 AktG). Die Grunder bestellen dann den ersten Aufsichtsrat, der anschlieend den Vorstand wahlt ( 30 AktG). Der gesamte Vorstand sowie der Aufsichtsrat bilden zusammen mit der Hauptversammlung di