ISBN-13: 9783050036519 / Niemiecki / Twarda / 2003 / 871 str.
Auch der II. Band des Werkes veranschaulicht und interpretiert mit Beispielen aus uber dreiig Territorien eines in der zentralen Gesetzgebung sehr aktiven Reichskreises typische und bisweilen auch untypische Kennzeichen fruhmoderner "Ordnungspolitik." Diese wird fur eine Zeit untersucht, der als "Sattelzeit" der Moderne eine kaum zu uberschatzende Weichenstellung zufiel, nach der sich Rechte und Pflichten, offentliche und kirchliche Ordnung, sozialer Friede, Ehre, Gluckseligkeit und Wohlstand zum Teil bis heute ableiten. Im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation und in den ihm zugeordneten zehn Reichskreisen - dabei bestimmen der Schwabische Reichskreis in Band I, der Frankische Reichskreis in Band II sowie Bayern und Pfalz in band III die regionalen Schwerpunkte - setzten sowohl die Kaiser selbst als auch die legislativen Reichsorgane, allen voran die Reichstrage, auf eine bereits im 16. Jahrhundert weitgehend ausgereifte neue Form zur Vermittlung allgemeiner Normen und Wertmastabe. Die zentralen Fragen lauten freilich, wie und seit wann sie umschrieben werden konnen und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Ihre Herkunft ist nur unprazise datierbar. In Anlehnung an die Reichsreformdiskussion des 15. Jahrhunderts, an Postulate aus der Reformationszeit und der Zeit der Bauernkriege sowie an altere, durchaus schon breiter angelegte Gesetze des Mittelalters- Dorf- und Stadtordnungen, Bistumer, Gerichtsstatuten - formierte sich ein Regelwerk, das als fruhmoderne "Policey" eine neue Gesetzesdimension schuf. Der II. Band eroffnet erstmals fur Franken mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und stadtischer "Policey" wirkte. Spannend wird zudem der grenzuberschreitende Vergleich normativer Herrschaftsinstrumente entwickelt, der Aussagen zu dem noch wenig erforschten Kommunikationssystem von Kanzlei zu Kanzlei zulasst. Regionale und uberregionale Merkmale werden unter Einsc
"Als obrigkeitliche Normen, die nicht nur Ordnungsvorstellungen und -ziele und die Wege zu deren Durchsetzung widerspiegeln, sondern auch als Reaktion auf reale Gegebenheiten entstanden sind, bieten Policeyordnungen aufschlußreiche Quellen auch für interdisziplinäre Forschungsansätze. Dafür eine durchdachte, wiederum durch ein Glossar erläuterte Auswahl vorgelegt zu haben, ist das Verdienst der hier anzuzeigenden Edition, die mit einem Band über Bayern und die Pfalz fortgesetzt werden soll." Hans Eugen Specker in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte, Jg. 64/ 2005 "Die edierten Ordnungen bilden in vielerlei Hisnicht wahre Fundgruben und sie bereiten bei der Lektüre auch Vergnügen." Rudolf Endres in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122. Bd. 2005