ISBN-13: 9783656168539 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 88 str.
ISBN-13: 9783656168539 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 88 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universitat Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Seminararbeit hat die Grundrechte in den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949 zum Gegenstand. Die Vorstellung von Grundrechten, als Garanten individueller Freiheit reichen in der abendlandischen Ideengeschichte bis hin in die antike Philosophie und zu den fruhchristlichen Vorstellungen uber gottgegebenes Recht zuruck. Man versteht heute unter den Grundrechten wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenuber Staaten als bestandig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden . In Deutschland sind das konkret die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte (Art. 1-19 GG). Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen, werden Menschenrechte (etwa Art. 1 GG), die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte, Burger- oder Deutschenrechte (etwa Art. 8 GG) genannt. Seit jeher hing die Durchsetzbarkeit von Grundrechten von ihrer Verburgung und Absicherung durch Verfahrensgarantien ab, da die individuellen Grundrechte der staatlichen Gewalt gegenuber stehen und daher wirksam vor ihr geschutzt werden mussen. Der Gegensatz zwischen den Rechten des Individuums auf der einen und der sie bedrohenden Hoheitsmacht auf der anderen Seite macht somit das Wesen der Grundrechte aus und begrundet zugleich die unbedingte Notwendigkeit ihrer Garantie innerhalb eines Rechtstaates . Dies zeigt sich schon daran, dass in der Geschichte Grundrechte oft aus einer Situation politischer Schwache heraus zugestanden und in einer Phase der Starke wieder zuruckgedrangt wurden. Die Grundidee des Gegensatzes von Individuum und Staat entstammt dem naturrechtlich gepragten Denken des 18. Jahrhunderts, welches wesentlich zur Fortentwicklung der Grundrechte in Amerika und Europa beigetragen hat. Die heutige Verbindung von Grundrechten und V