ISBN-13: 9783656483786 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 88 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der innerstaatlichen Unterschiede in den Besteuerungssystemen der Lander ergeben sich Qualifikationskonflikte. In manchen Staaten wird die Personengesellschaft als transparentes, in anderen Staaten als intransparentes Gebilde angesehen. Die hieraus resultierenden Qualifikationsprobleme bezuglich des Steuersubjekts und des Steuerobjekts sind Hauptproblem bei der Besteuerung einer inlandischen Personengesellschaft mit auslandischen Gesellschaftern und auslandischen Quellen. Zuerst wird die steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG, welche in Deutschland dem Transparenzprinzip unterliegt, erlautert. Die GmbH & Co. KG ist Objekt der Einkunfteerzielung, jedoch kein Steuersubjekt. Die fehlende Steuersubjektivitat beeinflusst auch die abkommensrechtliche Behandlung der GmbH & Co. KG. Sie ist nicht ansassig i.S.d. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA und daher nicht abkommensberechtigt. Vielmehr ist auf eine Abkommensberechtigung des Mitunternehmers abzustellen. Im Fall abweichender Einordnung der Personengesellschaft in den Vertragsstaaten ist nach Meinung der OECD und der herrschenden Lehre die Beurteilung der Abkommensberechtigung im Sitzstaat bindend. Bezieht ein in Deutschland ansassiger Kommanditist, der an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt ist, Einkunfte aus einer Betriebsstatte im anderen Staat, so ist die Abkommensberechtigung im Ansassigkeitsstaat des Kommanditisten ausschlaggebend, da dieser die Doppelbesteuerung vermeiden und die auslandischen Betriebsstatteneinkunfte, unabhangig von einer abweichenden steuerlichen Behandlung der GmbH & Co. KG im anderen Vertragsstaat, freistellen muss. Ist ein auslandischer Kommanditist, dessen Ansassigkeitsstaat dem Trennungsprinzip folgt, an einer deutschen GmbH & Co. KG beteiligt, die sowohl Einkunfte aus einer Betriebsstatte im Sitzstaat, als auch