ISBN-13: 9783838655642 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 60 str.
ISBN-13: 9783838655642 / Niemiecki / Miękka / 2002 / 60 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Marketing, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Die Aufstellung des Jahresabschlusses dient der Erfullung zweier zentraler Aufgaben: Zum einen soll der Jahresabschluss eine Informationsfunktion erfullen, indem er uber das Vermogen des Unternehmens und den Erfolg der Geschaftstatigkeit im vergangenen Geschaftsjahr Rechenschaft ablegt; zum anderen dient er im Rahmen der Zahlungsbemessung der Ermittlung des ausschuttbaren Gewinns und der gewinnabhangigen Steuern. Die Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsauftragen wirft folgende Problematik auf: Nach geltendem Recht durfen Gewinne erst im Jahr der Abnahme des Auftrags realisiert werden, so dass es unter Umstanden in den Perioden der Auftragsdurchfuhrung zu einem Verlustausweis kommen kann, obwohl das Unternehmen profitabel arbeitet und ein Gewinn mit der Abnahme zu erwarten ist. Das hier unter Berucksichtigung des Vorsichtsprinzips und des daraus abgeleiteten Realisationsprinzips entstehende Erfolgsbild steht in Divergenz zu den GoB nach 243 Abs. 1 HGB bzw. zu der speziell fur Kapitalgesellschaften in 264 Abs. 2 HGB kodifizierten Generalnorm, so dass die Informationsfunktion aus betriebswirtschaftlicher Sicht eingeschrankt wird. Die Zuordnung der Aufwendungen und Ertrage auf die einzelnen Rechnungsperioden im Laufe der Auftragsabwicklung stellt somit das zu losende Problem dar. Zudem besitzt die Thematik der Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsauftragen zunehmend praktische Relevanz, da durch den technologischen Fortschritt in einigen Branchen langfristige Projektzeiten zur Regel werden. Im folgenden gilt es zu erortern, inwieweit das geltende Recht der Besonderheit der langfristigen Auftragsfertigung gerecht wird und welche alternativen Losungsans