ISBN-13: 9783638667548 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, Technische Universitat Chemnitz, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 8. Juli 2004 trat das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 3. Juli 2004 in Kraft. Es enthalt erstmals eine Regelung zur "Gewinnabschopfung" in 10 UWG, fur die es im deutschen Wettbewerbsrecht und auch im Ausland keine Vorbilder gibt. Der Gewinnabschopfungsanspruch war die am meisten umstrittene Regelung der UWG-Reform; neben grundsatzlichen Vorbehalten betrafen die Bedenken auch die Gewinnberechnung: Die Regelung sei unausgereift und nicht praktikabel. Der Gesetzestext enthalte keine Einzelheiten zur Berechnung des "Gewinns," so dass man sich erhebliche Berechnungsprobleme einhandele. Die nach der Begrundung vorgesehene Ablieferung des Nettogewinns liefe der Abschreckungswirkung zuwider. Die Anrechnungen auf den Gewinn seien nicht gerechtfertigt. Von einer Seite wurde befurchtet, die "Ablieferungspflicht" fur die abgeschopften Gewinne mache das Instrument wirkungslos, wahrend andere die Gefahr des Missbrauchs als Einnahmequelle durch "Gewinnabschopfungsvereine" sahen. In der vorliegenden Arbeit werden die Voraussetzungen der Gewinnabschopfung umrissen. Hierbei liegt besonderes Augenmerk darauf, was als "Gewinn" abgeschopft und wie dieser berechnet werden kann. Der Schwerpunkt liegt hierbei wiederum bei der Ermittlung der abzugsfahigen Kosten und der Vorstellung und Bewertung betriebswirtschaftlicher Methoden zu ihrer Ermittlung. Weiter wird untersucht, ob die im Vorfeld der Novellierung geauerten Vorbehalte in der seitdem geubtem Praxis ihre Bestatigung gefunden haben oder durch diese widerlegt werden konnten. Auf die Abwicklung der Gewinnabschopfung zwischen der zustandigen Stelle des Bundes ( 10 Abs. 2 S. 2, 4, 5 UWG) und den zur Geltendmachung des Gewinnabschopfungsanspruches Berechtigten, prozessuale Probleme und Probleme bei mehreren Berechtigten ( 10 Abs. 3 UWG) wir