ISBN-13: 9783668258464 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13, Universitat zu Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist, es Moglichkeiten aufzuzeigen, nach denen das Opfer einer Straftat Wiedergutmachungsanspruche im Strafverfahren geltend machen kann. Fur dieses Vorhaben soll zunachst der Blick auf das geltende Recht, im Speziellen auf das Adhasionsverfahren, gerichtet werden. Dazu werden dessen Zielsetzungen und Regelungen zunachst vorgestellt, um anschlieend die Anwendungshaufigkeit zu untersuchen und zu einer Analyse der Grunde fur die mangelnde Praxisrelevanz zu gelangen. Die Erkenntnisse dieser Analyse sollen sodann dazu genutzt werden eine Neukonzeption des Wiedergutmachungs- und Sanktionensystems zu diskutieren. Im Rahmen der Suche nach einer Neukonzeption wird dafur zunachst der Wiedergutmachungsgedanke von einer historischen Warte betrachtet; sodann werden verschiedene Modelle der Integration des Wiedergutmachungsgedankens in das Strafrecht vorgestellt. Wenn sich die Frage nach der Bestrafung des Taters wie selbstverstandlich um die Antwort des Staates auf dessen Schuld dreht, wird eines deutlich: Der moderne Strafprozess dient spatestens seit dem Sieg des Inquisitionsgedankens uber den Fehdegedanken nicht dem Interesse des Opfers am Ersatz des materiellen oder immateriellen Schadens, sondern dem Gemeinschaftsinteresse an der Sanktionierung des Taters. Das Interesse des Opfers wird dagegen ins Zivilrecht verbannt und in der juristischen Praxis und Lehre (zumeist) fein sauberlich von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit getrennt. Das Adhasionsverfahren stellt eine ungeliebte Verbindung dieser dogmatisch getrennten Rechtsgebiete dar, welche einer Vielzahl von Jurastudenten in der juristischen Ausbildung unbekannt bleibt und bisweilen auch von einem Groteil der Strafrichter gerne gemieden wird. So unverstandlich dem Juristen die Verbindung von Straf- und Zivilrecht erscheint, so einleuchtend erscheint die gemeinsame Abhandlun