ISBN-13: 9783668236974 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
ISBN-13: 9783668236974 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16 Punkte, Universitat Regensburg, Veranstaltung: Seminar - Kapitalgesellschaftsrecht im Wandel der Zeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die kollegiale Beziehung zwischen dem Leitungsorgan Vorstand und dem Kontrollorgan Aufsichtsrat, sowie die Befurchtung der Aufsichtsratsmitglieder, eine etwaige eigene Nachlassigkeit in Ausubung der praventiven Kontrolle wurde aufgedeckt werden, waren lange Zeit Hemmschwelle gegen die Geltendmachung von Organhaftungsanspruchen. Dieses Versagen der Zustandigkeitsordnung der Gesellschaft im Einzelfall fuhrte zur Notwendigkeit der Geldendmachung von Ersatzanspruchen der Gesellschaft durch eine Aktionarsminderheit. Mit dem UMAG hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, der Verfolgung von Schadensersatzanspruchen der Gesellschaft gegenuber ihren Organen zu mehr praktischer Relevanz zu verhelfen. Dennoch, vermogen es weder das bestehende strikte materielle Haftungsregime, noch die strengen "ARAG-Grundsatze" oder die mit dem UMAG eingefuhrte Aktionarsklage, zu verhindern, dass die hinreichende Effektivitat der Organhaftung bemangelt wird. Zweifelsohne haben die Aufarbeitung der Finanzkriese, sowie die Korruptionsaffare der Siemens AG und das entschiedene Vorgehen der Gesellschaft gegen ihre ehemaligen Vorstande neue Mastabe im Organhaftungssektor gesetzt, am Bestehen eines Effektuierungsproblems hat sich jedoch nichts geandert. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich die vorliegende Abhandlung mit der Geltendmachung von Schadensersatzanspruchen der AG gegen Vorstandsmitglieder durch Aktionare, beschrankt sich jedoch auf die Aktionarsklage und das damit verbundene Klagezulassungsverfahren nach 148 AktG. Akzentuiert werden einzelne problematische Gesichtspunkte, die aus Sicht des Autors besonders erwahnenswert sind herausgegriffen, und diese besonders im Kontext des schwierigen Balanceaktes, den d