ISBN-13: 9783640376728 / Czeski / Miękka / 2009 / 460 str.
Document from the year 2009 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, language: Czech, abstract: Es ist notig, die Anfange der Organisation moderner Verwaltung auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik schon am Ausgang des feudalen Absolutismus zu suchen. In der Habsburger Monarchie begann sich damals im Rahmen des Staatslebens ein Bedarf neuer Organe zu auern, die fahig waren, die vom absolutistischen Staat schrittweise durchfuhrenden Reformen sicherzustellen. Nach dem Jahre 1848 begann auch die Idee der Errichtung der Zweigleisigkeit der offentlichen Verwaltung - der territorialen Selbstverwaltung. Die territoriale Selbstverwaltung war schon im Allgemeinen Reichsgesetzblatt im Jahre 1849 gesetzlich verankert. Am 28. Oktober 1918 wurde die selbstandige Tschechoslowakische Republik vom Prasidium des Nationalausschusses ausgerufen. Eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Staates war es, ein storungsfreies Funktionieren der offentlichen Verwaltung sicherzustellen. Die Losung brachte die sog. Rezeptionsnorm - Gesetz Nr. 11/1918 Slg., das am Tag der Unabhangigkeitserklarung erlassen wurde. Das Rezeptionsgesetz ubernahm also die osterreichisch-ungarische Rechtsordnung und die offentliche Verwaltung. Es ubernahm zwei ganz unterschiedliche Rechtssysteme und Systeme der offentlichen Verwaltung. In den bohmischen Landern waren also osterreichische Behorden und Selbstverwaltung weiterhin tatig. Die Nachkriegstschechoslowakei ubernahm das System der offentlichen Verwaltung aus der Zwischenkriegszeit nicht, sondern bildete das neue System der Nationalausschusse. Die Nationalausschusse begannen in der Zeit des Befreiungskampfes in den bohmischen Landern und in der Slowakei zu entstehen. Unmittelbar nach der Befreiung war es in Anknupfung auf das Kaschauer Regierungsprogramm notig, die Rechtsregelung fur die Nationalausschusse vorzubereiten. Nach dem kommunistischen Umsturz im Februar 1948 fes