ISBN-13: 9783656652731 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 24 str.
ISBN-13: 9783656652731 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pflegemanagement / Sozialmanagement, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 4 - Soziale Arbeit und Gesundheit), Veranstaltung: Geschichte und Ethik der Pflege, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach 113a SGB XI gelten die Nationalen Expertenstandards in der Pflege seit dem 1. Juli 2008 fur Pflegeeinrichtungen als rechtlich verbindlich und sind bedeutsam fur die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualitat in der Pflege (vgl. Stascheit 2013, 644). Die Einrichtungen, und somit auch dort arbeitende Pflegekrafte, sind zur Durchfuhrung von Manahmen der Qualitatssicherung und des Qualitatsmanagements nach 112 SGB XI (ebd., 643) verpflichtet. Die erbrachte Leistung und Qualitat wird messbar und damit vergleichbar gemacht. Auch nach 135a SGB V ist der Leistungserbringer (z. B. Krankenhaus oder ambulante Pflegeeinrichtung) zur Qualitatssicherung und Leistungserbringung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand angewiesen (vgl. SGB V 2013). Ziel der im Rahmen eines Leistungsnachweises fur Modul 5 geschriebenen Arbeit ist es, dem Leser einen Einblick in die Entstehung des Deutschen Netzwerkes fur Qualitat in der Pflege (DNQP) und der von ihm entwickelten Nationalen Expertenstandards (NES) zu geben. Der erste Teil der Arbeit erlautert einige bedeutsame Begriffe. Es folgen die Entste-hungsgeschichte des DNQP sowie Aufgaben, Ziele und Zusammenset-zung. Anschlieend werden die Entwicklung und der Aufbau der NES beschrieben und auf die Relevanz fur die Pflegepraxis eingegangen. Die rechtliche Verbindlichkeit der NES wird dargestellt. Vor- und Nachteile des Vorhandenseins der NES werden im Schluss exemplarisch aufgefuhrt und bewertet. Auf die Implementierung in die Pflegepraxis wird nicht detailliert eingegangen und ein Vergleich mit den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., kurz AWMF-Leitlinien fur Arzte, soll