ISBN-13: 9783656979845 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 92 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte (Gut), Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (-), Veranstaltung: -, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Aufgabenstellung: "Erortern Sie in Form eines Rechtsgutachtens, ob die Schlussantrage des Generalanwaltes Mazak zu den verb. Rs. C-197/11 und C-203/11 (Eric Libert u.a./Flamische Regierung) vom 4. Oktober 2012 im Lichte der Grundfreiheiten überzeugen," Abstract: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Mitgliedstaaten, besonders in Ballungsgebieten und Urlaubsregionen, zu einem Problem geworden. Gerade junge Familien und Menschen mit geringem Einkommen konnen sich ein Eigenheim oftmals nicht mehr leisten. Die Staaten versuchen, diesem Problem mit vielfaltigen Manahmen entgegenzutreten. So erschuf auch die flamische Regierung in ihrem Grundstücks- und Immobiliendekret zwei Regelungen in diesem Bereich. Diese werden in den Schlussantragen des Generalanwaltes Mazak vom 4. Oktober 2012 zu den verbundenen Rechtssachen C-197/11 und C-203/11 behandelt. Die Arbeit setzt sich kritisch mit den Schlussantragen des Generalanwalts auseinander. Seine Argumentation ist im Ergebnis überzeugend, jedoch teilweise zu knapp und unvollstandig begründet. Im Laufe der Bearbeitung wird deshalb herausgearbeitet, welche Grundfreiheiten einschlagig sind, wie sich deren Beeintrachtigung darstellt und aus welchen Gründen eine solche zu rechtfertigen ist. Dabei wird auch auf die Folgerichtigkeit der Schlussantrage eingegangen. Auerdem werden die Auswirkungen für andere Modelle herausarbeitet. In seinem der Abgabe der Arbeit zeitlich nachfolgenden Urteil vom 08. Mai 2013 hat der Europaische Gerichtshof grundsatzlich Einheimischenmodelle fur rechtmaig erklart, wenn sie auf angemessenen Kriterien beruhen.