ISBN-13: 9783668303485 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 28 str.
ISBN-13: 9783668303485 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: Sehr Gut, Universitat Wien (Institut fur Rechtsphilosohie), Veranstaltung: Seminar: Kirchliche und staatliche Eherechtsentwicklung im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe kann aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, beispielweise aus soziologischer, psychologischer, philosophischer, kirchenrechtlicher oder staatsrechtlicher Sicht. In dieser Arbeit wird das Hauptaugenmerk auf die eherechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der evangelischen Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses in Osterreich unter Einbezug der historischen Entwicklung gelegt. Vorweggenommen sei angemerkt, dass eigentlich jede konfessionell geschlossene Ehe auf rechtsverbindlichen Grundlagen aufbaut. Wenn zwei Menschen heiraten, ergeben sich aus der ehelichen Verbindung Rechte und Pflichten, die sowohl im Kirchenrecht als auch im Zivilrecht verankert sind. Das kirchliche Eherecht beruht auf der Lehre und Sichtweise der jeweiligen Kirche uber die Ehe. Im Folgenden wird die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses begrifflich erlautert sowie ihre historische Entwicklung im Reformationszeitalter kurz dargestellt. Der daran anschlieende geschichtliche Ruckblick auf die Wurzeln fur das Eheverstandnis der Reformatoren, ausgehend von der damals vorherrschenden romisch-katholischen Lehre, soll in Abgrenzung dazu Luthers Ansichten zur Ehe als -weltlich Ding- darlegen. Im kanonischen Recht ist die Ehe ein Sakrament, die Reformatoren bestreiten unter Bezugnahme auf Stellen im Neuen Testament die -Sakramentalitat- der Ehe. Das Eherecht unterliegt nicht der eigenen Kirche, sondern wird weltlichen Gerichten uberantwortet. Die Befurwortung oder Ablehnung der Ehe als Sakrament hat Auswirkungen auf die Form der Eheschlieung und die Zulassung zu einer moglichen Trennung der Ehe. Die Evangelische Kirche thematisiert auch die Frage der Ehelosigkeit und Jungfraulichkeit. Im Gegen