ISBN-13: 9783656498902 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wir sind verloren ...] Wir werden in dieser schrecklichen Revolution zugrunde gehen" Dies rief die Konigin Marie Antoinette, Gemahlin von Ludwig XVI, als ihre Kammerzofe bei ihr eintraf. Der Grund dafur war, dass Konig Ludwig XVI. im August 1792 drei Tage lang mit seiner Familie in einer engen, stickigen Loge der Parlamentsschreiber festgehalten wurde, wahrenddessen: " ...] er Augenzeuge der Beschlusse der Parlamentarier wurde, die zur Aufhebung der Monarchie fuhrten." Im Verlauf der Tage wurde die Uberwachung des Herrscherpaares immer strenger, bis schlielich Ende des Jahres die Schuld des Konigs, wenn auch nicht fur die gesamten Franzosen, so doch fur die uberwiegende Volksmeinung von Paris auer Zweifel stand. Kann der Konig angeklagt werden? Diese Frage ist Grundlage der Debatte, die am 7. November 1792 begann und im Konvent breit diskutiert wurden ist. Im Verlauf dieser Arbeit soll die Debatte auf den juristischen Rahmen einer Moglichkeit des Konigsprozesses untersucht werden. Dabei wird besonders auf die unterschiedlichen Argumentationen der Abgeordneten im Konvent eingegangen. Unterstutzen sollen dabei vor allem die Quellen: Kann der Konig angeklagt werden? vom 7. November 1792, die Debatte uber das Recht den Konig vor Gericht zu stellen vom 13. November 1792 und letztlich vom 3. Dezember 1792 die Quelle, Robespierre greift in die Debatte ein. Bei den Quellen handelt es sich um zeitgenossische Konventprotokolle.