ISBN-13: 9783638699006 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 156 str.
ISBN-13: 9783638699006 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 156 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Musikwissenschaft, Note: 1, Justus-Liebig-Universitat Gieen (Musikwissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Sinn und Zweck dieser Arbeit ist es, dem Leser ein tiefergehendes Verstandnis der Chansons Georg Kreislers zu vermitteln und diese innerhalb der Geschichte des deutschsprachigen musikalischen Kabaretts zu verorten. Analog zu diesen beiden Zielen gliedert sich der Text - neben der obligatorischen Einrahmung durch Einleitung und Schlusswort - in zwei zentrale Kapitel. Das erste dieser beiden, Kapitel 2, beschaftigt sich mit Kreislers Werk selbst. Um die inhaltlich wie stilistisch auerst vielfaltigen und heterogenen Stucke zu systematisieren, unterteile ich das Oeuvre in sechs verschiedene Phasen, die sich jeweils durch unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und durch kunstlerische Innovationen auszeichnen. Meines Wissens ist dies der erste Versuch einer wissenschaftlich begrundeten Untergliederung von Kreislers umfangreichem Schaffen. Analysen sollen diese Aufteilung untermauern. Naturlich ist es im Rahmen einer einzelnen Arbeit nicht moglich, samtliche Kreisler-Lieder oder auch nur eine reprasentative Stichprobe der 500-1.000 Stucke aus seiner Feder zu untersuchen. Anstatt also einen zwangslaufig oberflachlichen Uberblick moglichst vieler Werke bieten zu wollen, konzentriere ich mich auf exemplarische Einzelanalysen einiger weniger Lieder aus jeder Phase. In Kapitel 3 wird der historische Kontext hergestellt. Mogliche Vorbilder Kreislers und Einflusse aus vorhergehenden Generationen von Kabarettisten werden auf Ahnlichkeiten in Inhalt und Stil untersucht, ebenso wie einige seiner Zeitgenossen und schlielich im letzten Unterkapitel jungere Musikkabarettisten. Naturgema muss auch hier eine Auswahl getroffen werden. Wer in diesem Kapitel vertreten ist und wer nicht, grundet sich auf meine eigenen Vorstudien zu dieser Arbeit und erhebt keineswegs den Anspruch auf Vollstandigkeit. Um der Frage