Sehr geehrte Herren, hiermit lege ich Einspruch gegen den Bescheid vom Amtsgericht ein. Ich wusste nicht dass ein bestellter Betreuer sofort nach Richterspruch wirken darf, ohne Abwarten des Einspruchs. Ich wusste nicht dass es beim Landgericht keinen Familienrichter gibt, deswegen wurde mein Einspruch fehlgeleitet. Seit 01. August 07 versuchte ich meinen Fahrservice nach Wiedereröffnung weiterzuführen. Leider sprach sich herum (Sparkasse, Kunden ...) dass ich einen Betreuer habe. Dies hat mir seit Neueröffnung sehr geschadet, ich bekam weniger Aufträge von Krankenkassen, am Wochenende fuhren nur noch wenige mit dem Fahrservice Schubert.