ISBN-13: 9783638854801 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 96 str.
ISBN-13: 9783638854801 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 96 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FernUniversitat Hagen (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), 75 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der EU-Verordnung vom 19.07.2002 mussen ab 2005 alle EU-Unternehmen des geregelten Marktes Konzernabschlusse nach IAS vorlegen. Konzernabschlusse nach IAS sollen die Anforderungen des Kapitalmarkts besser erfullen als solche nach HGB. HGB-Vorschriften werden vom IASB nicht als "High Quality Standards" eingestuft. Trotz Kritik plant der deutsche Gesetzgeber eine restriktive Umsetzung der EU-Verordnung vor allem im Hinblick auf Erweiterungen des IAS-Anwenderkreises. Es wird erwartet, dass mittelfristig nur noch Kleinunternehmen ohne wesentlichen Finanzierungsbedarf am HGB ausgerichtete Einheitsbilanzen aufstellen werden. Sind demnach die IAS/IFRS grundsatzlich den HGB-Vorschriften uberlegen? Bei einem Vergleich der Rechnungslegungsvorschriften geht es zunachst um die Frage, wie sich die Zwecke der Rechnungslegung beider Systeme unterscheiden. Im zweiten Schritt sind die aus den Abweichungen resultierenden Gewinnwirkungen und ihre Auswirkung auf die Zwecke der Rechnungslegung zu diskutieren. Der Vergleich der Bilanzansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften nach HGB und IAS wird am Beispiel der Vorrate vorgenommen. Die bilanzierten Vorrate der Aktiengesellschaften des verarbeitenden Gewerbes machten in den Jahren 1967 bis 1970 ungefahr das 6fache des Jahresuberschusses aus. Ein Bewertungsfehler von 1% verandert den Jahresuberschuss zweier Geschaftsjahre um 6%, verstandlich, warum Wirtschaftsprufer oft zuerst die Bilanzierung des Vorratsvermogens uberprufen. Am Beispiel der langfristigen Auftragsfertigung werden Sonderprobleme behandelt, die sich durch den Zeitpunkt der Realisierung und die Hohe des Wertmastabs bei Teilgewinnen ergeben. Die zusammenfassende Gegenuberstellung der Unterschiede bei der Bilanzierung und Bewertung des Vo