ISBN-13: 9783656876465 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 52 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Worms, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 wurde das deutsche Handelsrecht an die internationale Rechnungslegungspraxis angepasst, ohne jedoch die bisherigen Systeme wie beispielsweise die Grundsatze ordnungsgemaer Buchfuhrung oder die HGB-Bilanz als Grund-lage fur die steuerliche Gewinnermittlung und Ausschuttungsbemessung aufzugeben . Hierdurch wurde mit dem neuen 254 HGB auch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Gesetz gefestigt. Durch die Norm des 5 Abs. 1a S. 2 EStG sind die zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken in der Handelsbilanz gebildeten Bewertungseinheiten sogar mageblich fur die steuerliche Gewinnermittlung . Besteht die Moglichkeit, das aus einem Grundgeschaft resultierende Risiko, wie beispielsweise bei eine Fremdwahrungsforderung, mit einem Sicherungsinstrument, in diesem Fall eine Verbindlichkeit in derselben Fremdwahrung, zu neutralisieren, entsteht eine Sicherungsbeziehung, die mit Hilfe einer Bewertungseinheit im handelsrechtlichen Jahresabschluss abgebildet wird . Durch die Bilanzierung von Bewertungseinheiten soll die den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechende Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erreicht werden . In der Praxis war diese Vorgehensweise schon lange anerkannt. Durch die Einfuhrung dieser Norm soll die bisherige Bilanzierungspraxis nicht geandert werden, es ergeben sich aber dennoch durch deren Auslegung diverse Fragestellungen, unter anderem ob sie ein Wahlrecht oder eine Pflicht darstellt oder mit welcher Methode die Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet werden sollen. Das Institut der Wirtschaftsprufer (IDW) hat zu diesem Thema auch eine Stellungnahme zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Bewertungseinheiten veroffentlicht, die nicht immer mit