ISBN-13: 9783640250059 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 98 str.
ISBN-13: 9783640250059 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 98 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,2, Technische Universitat Dresden, 60 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die geplante Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer birgt viele Chancen und Risiken in sich, die der Erblasser/Erbe ganz bewusst planen kann. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Bewertung von Grund- und Betriebsvermogen vergleichend gegenuber zu stellen und mogliche Handlungsmoglichkeiten und Gestaltungsalternativen abzuleiten. Im Zuge der Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Gesetzgeber aufgefordert eine Bewertung sicherzustellen, die sich in einem ersten Schritt an dem gemeinen Werten orientiert. In einem zweiten Schritt darf, bei vorliegen von Gemeinwohlgrunden, auch eine weitreichende Freistellung erfolgen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist daher, das Erbschaftsteuerreformgesetz mit dem Anteils- und Betriebsvermogensverordnungsentwurf, sowie dem Grundvermogensbewertungsverordnungsentwurf. Das geplante Gesetz soll dabei Rechtsformneutralitat gewahrleisten und die Gleichmaigkeit der Besteuerung sicherstellen. Hier setzt die Untersuchung der Arbeit an. Es wird das derzeitige Recht der Steuerbilanzidentitat mit dem geplanten Gesetzentwurf verglichen. Hierbei wird herausgestellt, dass fur das Grundvermogen verschiedene Bewertungsverfahren, abhangig von der Art des Bewertungsgegenstandes zum tragen kommen. Fur das Betriebsvermogen von bilanzierenden Gewerbetreibenden und Personengesellschaften wird geklart unter welchen Voraussetzungen begunstigtes Vermogen vorliegt, und wie dieses verschont wird. Die aufgezeigten Beispiele verdeutlichen dabei das je nach individueller Situation eine deutliche Entlastung moglich ist. Gleichwohl wird auf das Risikopotenzial dieser Regelung eingegangen. Abschlieend werden Handlungsmoglichkeiten und Gestaltungsuberlegungen dargestellt, die eine gewisse Rechtssicherheit als auch Begunstigung durch das neue Erbschaftsteuerreformgesetz gewahr