ISBN-13: 9783838697833 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 108 str.
ISBN-13: 9783838697833 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 108 str.
Inhaltsangabe: Zusammenfassung: Die komplexe Materie der Betriebsubertragung an Angehorige gegen Leibrente steht seit Jahren im Fokus der steuerrechtlichen Rechtsprechung und betriebswirtschaftlicher Optimierungskalkule. Dem Autor gelingt mit der Diplomarbeit eine auerst ausfuhrliche Darstellung und tiefe Analyse der Thematik. In dem ersten Part analysiert der Autor auerst detailliert die steuerrechtlichen Gegebenheiten der Versorgungs-, der Betrieblichen Verauerungs-, der Verauerungs-, der Teilentgeltlichen Leib- und der Unterhaltsrente. Bei der Analyse des aktuellsten Rechtsstandes geht der Autor insbesondere auf Wahlrechte im Rahmen der Einkommen-, Erbschaft-, Umsatz-, Grunderwerb-, Gewerbe- und Kirchensteuer sowie des Solidaritatszuschlages ein. Aufgrund der Komplexitat geruhrt durch zahlreiche Gesetzesanderungen, Grundsatzurteilen sowie Verwaltungsanweisungen des BMF liegt der Fokus auf die einkommen-, und erbschaftsteuerrechtliche Einordnung und Darstellung der Rechtsfolgen der Versorgungs- und der Verauerungsrente. In dem zweiten Part modelliert der Autor betriebswirtschaftliche Entscheidungskalkule. Hierbei integriert der Autor die oben analysierten steuerrechtlichen Rechtsfolgen und Wahlrechte in Form von Teilsteuersatzen in das Kapitalwertmodell und analysiert die betriebswirtschaftlichen Wirkungen der Leibrenten und gibt Sachverhaltsgestaltungsempfehlungen. Aufgrund der zahlreichen Wahlrechte liegt der Fokus auf der Versorgungs- und der Verauerungsrente. Der Verfasser geht hierbei insbesondere auf die Sofort- und Zuflussbesteuerung ein. In dem dritten Part integriert der Autor das Markt- und das biometrische Risiko in die bisherigen Entscheidungskalkule und leitet wiederum aus der Wirkungsanalyse Sachverhaltsgestaltungen ab. Zur Bestimmung des Marktrisikos legt der Autor den WACC-Ansatz unter Steuern zugrunde und zieht zur Bestimmung der Eigenkapitalkosten das CAPM-Modell heran. Die Bestimmung des biometrischen Risikos legt der Verfasser Lebensd