ISBN-13: 9783638853323 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 36 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,7, Universitat Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Einfuhrung in das Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Vorbetrachtung Die Goldene Bulle von 1356 (Bulla Aurea1 ) ist als ein Kaiserliches Rechtbuch"2 Karls IV. (1316- 1378) zu verstehen, das die Probleme zuruckliegender Konigswahlen zu umgehen versuchte, und die Kurfursten auf ein Gesamtgesetz verpflichtete. Die Zeit einer Gesetzesgebung war gunstig, denn nachdem Karl in Rom 1355 zum Kaiser gekront worden war, befand sich nun erstmals wieder ein anerkannter und vom Papst gekronter Kaiser auf dem Thron.3 Bei dem Hoftag zu Nurnberg am 10. Januar 1356 wurde ein Teil der Urkunde, Kapitel I - XXIII, in Gegenwart der deutschen Reichsstande, erstmals als Bestimmung Karls IV. verlesen. An einem zweiten Hoftag zu Metz am 25. Dezember 1356, wurde das Gesetz durch die Kapitel XXIV- XXXI, in Anwesenheit des Papstes Innozenz VI. und des zukunftigen Konigs von Frankreich Karl V., vervollstandigt. Die Quelle cap. II aus der Goldenen Bulle dient dieser Arbeit als Ausgangspunkt fur eine strukturelle Durchdringung des Themas. Hierbei wurden insbesondere die vorgegebenen Leitfragen berucksichtigt und ausgearbeitet, die im Speziellen zur Interpretation und Diskussion der Goldenen Bulle dienen. Im Folgenden wird mit dieser Arbeit der Versuch erbracht, die Fragen nach dem Wie, Wann und Wo des Gesamtwerkes zu beantworten. Hierzu gliedert sich der Aufsatz, angefangen mit einer Erorterung zur Entstehung des Gesetzwerkes, in mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Themen, die folglich zu einer Analyse der aus der Goldenen Bulle entstandenen Konsequenzen und Ergebnisse fuhren. Ferner vergleicht die schriftliche Ausarbeitung das Nurnberger Gesetz mit einem weiteren legislatorischen Werk des Karl IV. und bildet Ruckschlusse uber eventuell herangezogene Vorbilder fur das Wahlverfahren. Zur Erstellung dieser s