ISBN-13: 9783638870801 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 108 str.
ISBN-13: 9783638870801 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 108 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, University of Sheffield (Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 152 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: A und seine Schwester B beerben ihren Vater und erwerben jeweils ein bebautes Nachbargrundstuck. A, Zahnarzt, nutzt sein erworbenes Haus als Arztpraxis wahrend B es an ihren Ehemann als Arztpraxis vermietet. Nach 11 Jahren verauern A und B ihr Grundstuck und erzielen jeweils einen Verauerungsgewinn von 600.000 EUR. B erfahrt von ihrem Steuerberater, dass sie den Gewinn nicht zu versteuern hat. A glaubt daraufhin dies gelte auch fur seinen Gewinn. Als A sich wenige Monate spater in einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten muss, staunt er gemeinsam mit dem zustandigen Strafrichter nicht schlecht, als der Vertreter des Finanzamts erlautert, dass A und B nach dem Gesetz und der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts unterschiedlich zu behandeln seien und A im Gegensatz zu B seinen Verauerungsgewinn deshalb zu versteuern habe. Das Beispiel macht deutlich, dass der "Systematik" der Verauerungsgewinnbesteuerung ein eklatanter Versto gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden zugrunde liegt. Die Arbeit zeigt auf, welche gesetzlichen Grundprinzipien eine derartig unsystematische Verauerungsgewinnbesteuerung verursachen und hinterfragt kritisch warum selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts darin keinen Versto gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sehen. Daruber hinaus wird insbesondere analysiert inwieweit die derzeitige Verauerungsgewinnbesteuerung aus betriebswirtschaftlicher Sicht tragbar ist, d.h. inwiefern sie effizient und neutral belastend wirkt. Ausgangspunkt ist dabei die Erkenntnis, dass der Markt sowohl bei Haushalten als auch bei Unternehmen fur eine optimale Ressourcenallokation sorgt und deshalb auch nach Erhebung von Steue