ISBN-13: 9783640189205 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 62 str.
ISBN-13: 9783640189205 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 62 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Steuerrecht, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland wirkt die Einkommensteuer fur die Personenunternehmen haufig ahnlich einer Unternehmensteuer. In Folge der hohen Bedeutung des deutschen Mittelstandes und damit auch der Rechtsform der Personenunternehmen war 2005 in den Koalitionsgesprachen ein politischer Wille zur steuerlichen Harmonisierung der Rechtsformen deutlich geworden. Deshalb hat sich der Gesetzgeber im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 nicht nur auf eine Absenkung der Korperschaftsteuer um 10 % beschrankt, sondern auch im Sinne einer Rechtsformneutralitat entsprechende Zugestandnisse bzgl. der Einkommensteuer gemacht. Ab 2008 liegt die maximale (Grenz-)Steuerbelastung des Gewinns von Personenunternehmen durch Einkommensteuer und Solidaritatszuschlag bei 47,44 %. Somit ist es fur ertragstarke Personenunternehmen im Vergleich zu Kapitalgesellschaften besonders schwer Gewinnrucklagen zu bilden. Die neue Gewinnthesaurierungsbegunstigung fur Personenunternehmen nach 34a EStG ist eine Manahme, die im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 fur Belastungsneutralitat bei der Gewinnverwendung sorgen soll. Inwieweit dieses Ziel erreicht wurde und welche Sonderfalle durch Personenunternehmen beachtet werden mussen, soll in meinen folgenden Ausfuhrungen erlautert werden. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird im zweiten Kapitel auf die ursprungliche Zielsetzung des Gesetzgebers sowie auf die tatsachlich erreichten Ziele eingegangen. Im folgenden dritten Kapitel wird die Thesaurierungsvergunstigung fur nicht entnommene Gewinne systematisch erlautert und es wird ein erster Vergleich zur Kapitalgesellschaft hergestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung der begunstigten Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen sowie die Hohe der Besteuerung werden im Kapitel Vier erlautert. Das funfte