ISBN-13: 9783838688893 / Niemiecki / Miękka / 2005 / 84 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Fakultat fur Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: In Deutschland sehen das Umwandlungs- und das Aktiengesetz Massnahmen vor, die es dem Hauptaktionar einer Aktiengesellschaft mittels Hauptversammlungsbeschluss ermoglichen, Streubesitzaktien mittelbar oder unmittelbar zu erwerben oder Unternehmensvertrage mit anderen Unternehmen abzuschliessen. In diesen Fallen haben die in ihren Rechten beschnittenen aussenstehenden Aktionare Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich oder eine angemessene Abfindung (u.a. 304, 305, 320b, 327a AktG sowie 2, 29 UmwG). Im Rahmen der funktionalen Unternehmensbewertungstheorie ist bei der Bestimmung der Abfindung auf das Konzept der vermittlungsorientierten Unternehmensbewertung abzustellen. Da es sich in den behandelten Fallen i.d.R. um dominierte Konfliktsituationen handelt, ist eine angemessene Abfindung festzusetzen, die als Arbitrumswert dem Interessenausgleich zwischen den beteiligten Parteien gerecht wird. Bei borsennotierten Gesellschaften stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Borsenkurs der Anteile bei der Festsetzung einer angemessenen Abfindung fur die Beeintrachtigung der Gesellschafterrechte der Minderheitsaktionare hat. Bis zum Beschluss des BVerfG in Sachen DAT/Altana am 27.04.1999 wurde der Borsenkurs von der Rechtsprechung als Abfindungsmassstab abgelehnt. Auch in der Literatur wurde der Sachverhalt kritisch diskutiert. Laut BVerfG ist der Borsenkurs bei der Abfindungsbestimmung nicht ausser Acht zu lassen und stellt gleichzeitig ihre Untergrenze dar. Als Diskussionsbasis dient die formalrechtliche Betrachtung moglicher Abfindungsanlasse, erganzt durch eine Betrachtung der Rechtsprechung zur Ermittlung einer angemessenen Abfindung. Zu klaren ist insbesondere, inwieweit der Aktienkurs aus theoretischer Sicht ein zweckadaquates Instrument zur A