ISBN-13: 9783638790307 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 40 str.
ISBN-13: 9783638790307 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin (Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Proseminar "Gesellschaft und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland," 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland nahm 1949 mit dem Schritt, mit den schlichten Worten "Politisch Verfolgte genieen Asylrecht" das Asylrecht in den Grundrechtskatalog aufzunehmen, eine Vorreiterrolle in der internationalen Asylrechtsentwicklung ein. Erstmalig im internationalen Vergleich wurde hier ein uneingeschrankter Rechtsanspruch auf Asylgewahrung, und zwar als Recht des einzelnen Fluchtlings gegenuber dem Staat, auf Verfassungsebene festgeschrieben. Und dies obwohl die beiden historischen Vorlaufer des Grundgesetzes, die Reichsverfassung von 1871 und die Weimarer Verfassung, gar keine Asylrechtsbestimmungen enthielten. Wie und warum kam es dazu? Die Schaffung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 wird in der Arbeit unter folgenden Fragestellungen dargestellt und analysiert: 1. Wer schuf das Grundrecht auf Asyl - wie konstituierte sich der Parlamentarische Rat? 2. Welche Rechtsquellen lagen den Abgeordneten hinsichtlich eines Asylrechts vor? Gab es trotz fehlender historischer Tradition Urkunden, an welchen sich orientiert wurde, und wenn ja, wie sind diese zu bewerten? 3. Welche Vorschlage zur Asylrechtsnormierung wurden alternativ zu der endgultigen Fassung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 gemacht, welche Zielsetzung hatten sie, und wie wurden sie begrundet? Mit welchen Argumenten behauptete sich der Satz "Politisch Verfolgte genieen Asylrecht"? 4. Wurde der Asylparagraph einstimmig ins Grundgesetz aufgenommen, und hatte die Parteizugehorigkeit der Abgeordneten Auswirkungen auf ihr Abstimmungsverhalten? Wie wurde der Entwurf des Parlamentarischen Rates ratifiziert? Die Arbeit wirft ein Schlaglicht auf den "Geist des Grundgesetzes" und liefert Grund