ISBN-13: 9783640403677 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 84 str.
ISBN-13: 9783640403677 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 84 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,4, Carl von Ossietzky Universitat Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Phanomen der Produkt- und Markenpiraterie hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Bei der Grenzbeschlagnahme konnen Waren, die moglicherweise Rechte eines Markeninhabers verletzen, unter bestimmten Voraussetzungen vom Zoll aufgehalten werden, bis eine Entscheidung daruber ergangen ist, ob es sich tatsachlich um eine Schutzrechtsverletzung handelt. Ein Eingreifen zu diesem Zeitpunkt hat den Vorteil, dass die Waren nicht auf den jeweiligen Markt gelangen. Auch der europaische Gesetzgeber hat schon seit einiger Zeit die negativen Auswirkungen der Markenpiraterie auf den europaischen Binnenmarkt erkannt und entsprechend Manahmen ergriffen. Ziel der Arbeit ist es, eine Bestandsaufnahme der derzeitigen rechtlichen Lage darzustellen und herauszuarbeiten, ob und in welchem Umfang die verschiedenen Regelungen ein Missbrauchspotential enthalten. Der Schwerpunkt liegt somit auf der Untersuchung, inwieweit das geltende Recht die Interessen sowohl des Markeninhabers als auch des Importeurs der Waren berucksichtigt. Im ersten Teil der Arbeit (2.) wird zum einen Stellung genommen zu verschiedenen Auffassungen des Begriffes der Markenpiraterie. Zum anderen werden Grunde fur die Markenfalschung und Folgen der Markenpiraterie fur Unternehmen, Verbraucher und die Volkswirtschaft erlautert. Im weiteren (3.) findet ein Vergleich der Grenzbeschlagnahme nach deutschem und europaischem Recht statt. Beim nationalen Recht beschrankt die Autorin sich auf die 146, 147 MarkenG, da diese Paragraphen die wesentlichen Regelungen fur das Grenzbeschlagnahmeverfahren enthalten und im Vergleich zum europaischen Recht die grote Bedeutung aufweisen. Auf europaischer Ebene steht die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 im Mittelpunkt, die sich in einigen Punkten erheblich von der deutschen Regelung unterscheidet. Inwie