ISBN-13: 9783656580713 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 34 str.
ISBN-13: 9783656580713 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Padagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universitat - Universitat der Bundeswehr Hamburg (Bildungspolitik), Veranstaltung: Das Bildungssystem als Teil des politischen Systems, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz (GG) enthalt nur wenige Artikel, die sich ausdrucklich mit dem Bildungswesen befassen. Trotzdem lassen sich die im GG niedergelegten Strukturen und Normen zu einer Bildungsverfassung der Bundesrepublik Deutschland zusammenfassen . Im folgenden wird untersucht, welche Vorgaben das GG fur die Entwicklung des Bildungswesens gemacht hat, wie diese umgesetzt wurden und welche Erscheinungen im Bildungswesen auf Grundrechtsnormen zuruckzufuhren sind. Aus der Kulturhoheit der Lander in Verbindung mit dem Foderalismusgebot des GG erwachsen Spannungen, entstehen aber auch gewaltige Moglichkeiten fur ein mannigfaltiges deutsches Bildungswesen. Da Bildung nicht irgendwo, sondern eingebettet im staatlichen Gesamtzusammenhang stattfindet, muss sie sich auch an staatlichen Grundprinzipien orientieren. Bedeutet Bildung in der Staatsform der Demokratie nicht auch, da demokratische Prinzipien wie Partizipation im Bildungswesen, und hier ist insbesondere die institutionalisierteste Form von Bildung, die Schule, angesprochen, Eingang finden mussen? Wenn wir bisher von Bildungssystem und Bildungswesen gesprochen haben, so beziehen sich die folgenden Untersuchungen naturlich auf die ausgeformteste Institution von Bildung, auf das Schulsystem, das Schulwesen und die Schulverfassung. Die dieser Arbeit zugrundeliegende Fragestellung ist also, welche Auswirkungen Grundrechtsbestimmungen auf das Schulwesen zeigen. Da im Verlauf der Arbeit viel von Grundrechten und deren Bedeutung die Rede sein wird, ist ein Blick auf die allgemeinen Theorien von Grundrechtsverstandnis notig. Grundrechte wurden bisher in liberalrechtsstaatlicher Gedankentradition als reine Ab