Aus dem Inhalt: Bedeutung der Rechtskrafttheorien - Diskussion um
191 Abs. 2 E I BGB - Gesetzliche Anhaltspunkte für die amtswegige Beachtung der Rechtskraft - Gesichtspunkt des Beklagtenschutzes - Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und publizistischer Charakter der Rechtskraft - gesetzliche Dispositionsbefugnis über die Rechtskraft.
Der Autor: Arne Homfeldt wurde 1969 geboren. Er studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Daran schloss sich das Referendariat an. Seit Beendigung seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Johann Braun (1998 bis 2000) arbeitet der Autor in der niedersächsischen Steuerverwaltung. Promotion 2001