ISBN-13: 9783863414634 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 60 str.
ISBN-13: 9783863414634 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 60 str.
Mit dem 29.05.2009 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BilMoG das Ziel, Unternehmen im Verh ltnis zu den IFRS (International Financial Reporting Standards) ein gleichwertiges, weniger komplexes und kosteng nstigeres Rechnungslegungssystem zu bieten. Die Umstellung auf die neuen Vorschriften hat weitreichende Konsequenzen innerhalb des deutschen Rechnungswesens und bildet die gr te Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) 1985. Inhaltlich soll eine Ann herung an die IFRS-Rechnungslegung und eine Aufwertung der Informationsfunktion von Abschl ssen erfolgen. Wesentliche nderungen des BilMoG betreffen die Bilanzierung von R ckstellungen. R ckstellungen sind allgemeine Verpflichtungen, die dem Grund und/oder der H he sowie gegebenenfalls der F lligkeit nach ungewiss sind. Das dem bisherigen R ckstellungsansatz und der -bewertung anhaftende bilanzpolitische Gestaltungspotenzial sind Hauptkritikpunkte gewesen, die speziell die sonstigen R ckstellungen betroffen haben. Mit einem durchschnittlichen Anteil von etwa 12 % an der Bilanzsumme haben sonstige R ckstellungen einen hohen Anteil an den Passiva deutscher Unternehmen. Seit dem Inkrafttreten des BilMoG besteht eine Passivierungspflicht f r sonstige R ckstellungen; Passivierungswahlrechte existieren nicht mehr. Des Weiteren ergeben sich nderungen bei der Bewertung aus der Ber cksichtigung k nftiger Preis- und Kostenentwicklungen sowie der Einf hrung einer Diskontierungspflicht. Ziel dieses Buches ist es, einen berblick ber die nderungen bei der Bilanzierung sonstiger R ckstellungen zu geben und empirische Erkenntnisse zu den Effekten der BilMoG-Erstanwendung auf die sonstigen R ckstellungen zu liefern. Hierzu werden die Einzelabschl sse von 126 Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personengesellschaften analysiert, die in die Gr enklassen mittelgro und gro nach 267 Absatz 2 und 3 Handelsgesetzbuch (HGB) fallen oder fre