ISBN-13: 9783640845019 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
ISBN-13: 9783640845019 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Workshop Praxis der Wirtschaftsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Grunbuch der Europaischen Kommission vom Oktober 2010 wurde die Lawine uber die viel diskutierte Problematik der "Erwartungslucke" erneut losgetreten. Im Lichte der Finanzkrise kam die Frage auf, ob die Rolle der Abschlussprufer neu definiert werden musse, um zukunftige Finanzrisiken abzuschwachen. Hintergrund ist die divergierende Erwartungshaltung der Interessengruppen eines gepruften Abschlusses. Die Erteilung eines uneingeschrankten Testats wird von der Offentlichkeit haufig als vermeintliche Garantie fur die finanzielle und wirtschaftliche Gesundheit des Unternehmens und damit einhergehend als Bescheinigung einer luckenlosen Prufung angesehen. Umso groer ist daher die Verwunderung, dass Unternehmen, denen ein korrekter Abschluss testiert wurde, sich de facto in einer finanziellen Schieflage befinden oder gar kurze Zeit spater deren dolose Handlungen offenkundig werden. Aus diesem Grund sollte der Frage nachgegangen werden, inwieweit die offentliche Wahrnehmung mit der vorgesehenen Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprufung vereinbar ist. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit der Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprufung sowohl im Hinblick auf deren vorgesehene Funktionen als auch auf den handelsrechtlich regulierten Umfang. Im interessierenden Zusammenhang wird insbesondere untersucht, welchen Leistungsauftrag der Gesetzgeber dem Jahresabschlussprufer auferlegt und an welcher Stelle dieser Auftrag seine Grenze findet. Anhand dieser Kriterien wird eine Abgrenzung zur forensischen Unterschlagungsprufung vorgenommen. Hierbei ist es unerlasslich, auch relevante berufsstandische Verlautbarungen ins Kalkul zu ziehen um festzustellen, inwieweit sich der Berufsstand der Wirtschaftsprufer eigene Mastabe im Hinblick auf die Au