Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters; InsO; EuInsVO; Konzerninsolvenz; Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen; Auskunftsansprüche der Insolvenzgläubiger; Unterrichtungspflichten; Informationsrechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens; Auskunftspflichten aus Zustimmungs- und Mitbestimmungsrechten; Durchsetzbarkeit von Auskunftspflichten.
Marion von Grönheim studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Universität Zürich. Im Jahr 2013 legte sie ihr Erstes Staatsexamen in Hamburg ab. Während ihres Referendariats mit Stationen in den USA, Südafrika und Hamburg, wirkte sie an zahlreichen Veröffentlichungen im Insolvenzrecht mit. Nach ihrem Zweiten Staatsexamen im Jahr 2015 war sie als Rechtsanwältin und Geschäftsführerin tätig. Seit 2018 ist sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig.