ISBN-13: 9783640138746 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Ostfalia Hochschule fur angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuttel (Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuttel), Veranstaltung: Sportrecht, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sowohl die Arbeit als auch das Referat wurden vom Dozenten als sehr gut befunden. Zudem wurde die Abhandlung vom Dozenten an einen Vertreter der DFL zu Informationszwecken ubermittelt. Die Genehmigung zur Veroffentlichung habe ich von den beiden anderen Verfassern eingeholt., Abstract: Seit 24.10.1998 ist es den 36 Profiklubs der ersten und zweiten Fuballbundesliga gestattet, ihre Lizenzspielabteilung als Kapitalgesellschaft auszugliedern. Da sich der Fuball hierdurch dem Kapitalmarkt offnete und damit den Einflussnahmemoglichkeiten von Dritten aussetzte, wurde als Konsequenz daraus in der Satzung des Ligaverbandes 8 II verankert. Dieser weicht vom Wortlaut nur minimal vom 16c II der DFB Satzung ab und besagt, dass der Mutterverein bei einer solchen Ausgliederung mindestens 50% plus einen weiteren Stimmanteil an der Kapitalgesellschaft halten muss. In den letzten Jahren geriet diese sog. "50+1 Regelung" immer mehr in Kritik. Fuballfunktionare streiten sich uber den tatsachlichen Nutzen der Regelung. Juristen streiten sich uber die tatsachliche Rechtsgultigkeit der Satzung vor staatlichem bzw. internationalem Recht. In dieser Abhandlung soll erortert werden, ob der 8 Abs. 2 der Satzung des Ligaverbandes tatsachlich rechtsgultig ist, bzw. auf welchem aktuellen Stand die Rechtsprechung sich befindet.