ISBN-13: 9783640405558 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
ISBN-13: 9783640405558 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Technische Universitat Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar, Abteilung Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Der deutsche Vormarz, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 12. Oktober diesen Jahres jahrt sich das Inkrafttreten der Neuen Landschaftsordnung" (NLO) in Braunschweig zum 175. Mal. Mit diesem neuen Staatsgrundgesetz gehorte das Herzogtum Braunschweig zu den fruhen deutschen Staaten in Form einer konstitutionellen Monarchie innerhalb des Deutschen Bundes. In Form einer Reprasentativverfassung loste NLO die uberkommenen Standeordnungen ab und beendete die politisch instabile Phase im Herzogtum nach dem Aufstand vom 9. September 1830 und der Vertreibung von Herzog Karl II. und der Regierungsubernahme seines Bruders, Herzog Wilhelm. Die Idee fur diese Verfassungsanderung, oder in diesem Fall Verfassungsneuschopfung, war an sich nicht dir Triebfeder dieses Aufstandes, doch bedingen die Grunde fur den Aufstand und ihre Vorgeschichte die Grundlagen fur den Entstehungsprozess der NLO. Die neoabsolutistische und den politischen, wie okonomischen Erfordernissen kontrare Regierungspolitik des jungen Herzogs Karls II. und die damit verbundene Nichtanerkennung der durch seinen Vormund Konig Georg IV. erlassenen liberaleren Erneuerten Landschaftsordnung" von 1820, mundeten in den Aufstand, in den auch die um ihre neuen Rechte beschnittenen Landstande verwickelt waren. Diese Stande waren es auch, die unter Ausgleich und Einigung mit Herzog Wilhelm die NLO erarbeiteten und u. a. die Rechte zwischen ihnen und dem Monarchen neu regelten und konstitutionell festlegten. Neben diesen Regelungen wurde u. a. in der NLO erstmals ein Grundrechtskatalog erstellt, zwischen den verschiedenen Rechtsspharen unterschieden und das Gewaltmonopol dem Staat, im Form des Landesherren, eindeutig zuerkannt. In dieser Form sollte die NLO mit wenige"