ISBN-13: 9783638937696 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
ISBN-13: 9783638937696 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16 Pkte. (sehr gut), Eberhard-Karls-Universitat Tubingen, Veranstaltung: Seminar: Neo-Okonomisierung des europaischen Kartellrechts: Der more economic approach; veranstaltet von Prof. Dr. W. Moschel, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit einigen Jahren halt in der Wettbewerbspolitik ein neuer Begriff Einzug, der bislang nicht gelaufig war: der "more economic approach." Diese Entwicklung nahm ihren Ansto in Person des ehemaligen Wettbewerbskommissars Mario Monti Ende der 90er-Jahre des vorigen Jahrhunderts. Der "more economic approach" fuhrte im Bereich der Kartelle durch die neue VO 1/2003 zum Ubergang vom Erlaubnisvorbehalt hin zur Legalausnahme und bedeutete damit einen Systemwechsel. Die Gruppenfreistellungsverordnungen und die Fusionskontrolle wurden ebenfalls dem neuen Ansatz angepasst. Kurz darauf zeichnete sich auch eine Uberarbeitung der Herangehensweise an Art. 82 EGV ab. In den Auerungen der Kommission kam immer wieder zum Ausdruck, dass sie ihre Politik zur Durchsetzung des Art. 82 EGV uberdenkt. Im Juli 2005 erschien der Bericht der Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) "An economic approach to Article 82." Im Dezember 2005 veroffentlichte die Kommission schlielich ein Diskussionspapier zur Anwendung des Artikel 82 auf Behinderungsmissbrauch. Dieses Diskussionspapier beinhaltet den Aufruf zur offentlichen Erorterung und hat das Ziel vor Augen, spater in Leitlinien zur Anwendung des Artikel 82 EGV zu fuhren. In der Fachwelt stie das Diskussionspapier auf hohes Interesse und fuhrte zu mehr als 100 Stellungnahmen, die bei der Kommission eingingen. Diese Arbeit soll zunachst einen Uberblick uber die wichtigsten verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbilder verschaffen. Danach wird auf die bisher praktizierte Interpretation von Art. 82 EGV und das ihr zugrunde liegende