ISBN-13: 9783640783717 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 76 str.
ISBN-13: 9783640783717 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 76 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Kiel (Institut fur Wirtschaftsrecht und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: "Man kann sich nur wundern, wie eine Regelung, die aus steuerrechtlicher Sicht ohne Sinn ist und auf der anderen Seite die Handelsbilanz deformiert und was den Sonderposten mit Rucklageanteil anbetrifft, gemeinschaftsrechtlich nicht zulassig ist, hat Gesetz werden konnen; es haben wohl geheime Machte gewirkt." So schrieb Brigitte Knobbe-Keuk, ihre Ausfuhrungen zum Mageblichkeitsgrundsatz abschlieend, uber die umgekehrte Mageblichkeit (1991: 28). Tatsachlich war die umgekehrte Mageblichkeit Zeit ihrer Existenz hochst umstritten, "so gut wie einhellig" wurde ihre Abschaffung bis zuletzt gefordert (Endriss, BBK 2010: 413). Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 wurde diese Abschaffung - die Kritiker mogen sagen "endlich" - durchgefuhrt. Allerdings hat auch die Neuregelung der Inanspruchnahme von steuerlichen Wahlrechten zu groen Diskussionen in der Fachwelt gefuhrt. Gerade durch die neuen Vorschriften werde die Knupfung des Steuerrechts an das Handelsrecht weiter gelockert, vielfach sei eine Einheitsbilanz dadurch kaum noch moglich. Eine weitere Entwicklung in diese Richtung wurde das Ende der Einheitsbilanz und eine Abkehr vom Mageblichkeitsprinzip bedeuten. Zu Beginn dieser Arbeit werden die Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung vor der Bilanzrechtsreform sowie die Idee der Einheitsbilanz erlautert. Danach werden die Grundideen des BilMoG beschrieben und die Anderungen fur den Grundsatz der Mageblichkeit durch das BilMoG aufgefuhrt. Abschlieend wird analysiert, inwieweit die Erstellung einer Einheitsbilanz nach der Reform noch moglich ist und welchen Einfluss der Wegfall der umgekehrten Mageblichkeit und die Neuregelung der steuerlichen Wahlrechte auf die "neue" Einheitsb