ISBN-13: 9783836676526 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 78 str.
Kaufe und Verkaufe von Unternehmen und Betriebsteilen gewinnen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Da Unternehmenstransaktionen in der Regel auerst komplexe Gebilde darstellen, wirken neben dem Kaufer und Verkaufer als den beiden Kaufparteien oft auch externe Dritte mit, wie zum Beispiel Wirtschaftsprufer. Dabei kommt der Due Diligence eine besondere Bedeutung zu. Die Due Diligence ist ein spezielles kaufrechtliches Institut, das im Allgemeinen eine kaufvorbereitende Prufung des Zielunternehmens zum Inhalt hat. Vor diesem Hintergrund werden unter anderem folgende Themenkreise um Rechtsprobleme zum Thema Unternehmenskauf in diesem Buch behandelt: Wann stellt ein Share Deal einen Unternehmenskauf dar? Ist beispielsweise der Erwerb einer 60%-igen Beteiligung an einer GmbH ein Share Deal oder aber ein Asset Deal? Wie konnen diese beiden Erscheinungsformen von Unternehmensubertragungen uberhaupt voneinander abgegrenzt werden? Kann die Ertragskraft eines Unternehmens eine Beschaffenheit sein? Welchen Einfluss kann eine Konkurrenzsituation in unmittelbarer Nachbarschaft auf den Unternehmenskauf ausuben? Wie verhalt es sich mit den Aufklarungspflichten beim Unternehmenskauf? Kann ein Mitverschulden bejaht werden, wenn keine Due Diligence durchgefuhrt wird? Kann eine freiwillige Jahresabschlussprufung als Werkvertrag mit Schutzwirkung fur Dritte gewertet werden? Sind eventuelle Anspruche moglicherweise bereits verjahrt? Wann kann ein Gewahrleistungsausschluss aus 442 Abs. 1 BGB abgeleitet werden? Kann der geschlossene Kaufvertrag eine Schutzwirkung zu Gunsten des Kaufers entfalten, wenn eine vom Verkaufer verlangte Prufung durch einen Wirtschaftsprufer fehlerhaft war? Bei der Erorterung dieser und ahnlicher Fragenkomplexe wird auf mogliche Anspruche auf Minderung und auf Schadensersatz ebenso eingegangen wie auf mogliche Anspruche nach den Grundsatzen der sogenannten culpa in contrahendo sowie auf den Schadensersatz in Verbindung mit den Grundsatzen uber den V