ISBN-13: 9783640726622 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 52 str.
ISBN-13: 9783640726622 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 15 Punkte, Universitat Regensburg (Prof. Dr. Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D.), Veranstaltung: Forschungsarbeit - Promotion, Sprache: Deutsch, Abstract: 27. April 2009. Der FC Bayern Munchen entlasst Jurgen Klinsmann als Trainer. Jupp Heynckes ubernimmt fur den Rest der Saison dessen Aufgabe als Trainer. Am 1. Juli 2009 stellt der FC Bayern Louis van Gaal als neuen Chef-Trainer der Fuballbundesligamannschaft ein. Jupp Heynckes wechselt zu Bayer 04 Leverkusen. Bereits am 23. November 2009 kritisiert der Vorstandvorsitzende der FC Bayern AG, Karl-Heinz Rummenigge, Louis von Gaal aufgrund der schlechten sportlichen Leistung der Mannschaft offentlich in Medien, was neuerliche Spekulationen um eine weitere Entlassung des derzeitigen Cheftrainers des FC Bayern auslost. Betrachtet man derartige Meldungen in den Medien, wird schnell klar, dass Trainerwechsel im Bereich des Profisports eine eigene Dynamik aufweisen. Ist die Mannschaft erfolglos, wird der Trainer entlassen und ein neuer Trainer eingestellt. Begriffe wie "Trainerkarussell," der Stuhl des Trainers "wackelt" bzw. an ihm wird "gesagt" pragen die Medienlandschaft. Es erscheint oftmals so, als wurden arbeitsrechtliche Grundsatze, welche in Bereichen des normalen Arbeitslebens gelten, im Bereich des Sports keine Anwendung finden. So ist beinahe jeder Arbeitsvertrag eines Trainers befristet, obwohl unbefristete Arbeitsvertrage die Regel, befristete Arbeitsvertrage hingegen die Ausnahme sein sollten. Denn nur durch diesen Grundsatz kann eine Umgehung des Kundigungsschutzes durch eine Aneinanderreihung von zahlreichen befristeten Vertragen verhindert werden. Auch heit es in den Medien oft, der Verein habe den Trainer mit sofortiger Wirkung entlassen. Auch dies mutet in Anbetracht von Kundigungsfristen und Kundigungsschutzvorschriften seltsam an. Aber finden arbeitsrechtliche Grundsatze auf Trainerwechsel wirklich keine Anw