ISBN-13: 9783656021193 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10 Punkte, Universitat Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in wortlicher Ubereinstimmung den fruheren 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Allerdings richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Absatz 2). Nach seinem Absatz 3 ist der Vertrag indes unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berucksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Anderung eine unzumutbare Harte fur eine Vertragspartei darstellen wurde. Klarung von Inhalt und Rechtsfolge dieser Norm ist Anliegen dieser Arbeit. Dafur ist zunachst eine Einordnung in den systematischen Kontext vorzunehmen (II). Im Anschluss daran ist die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu untersuchen (III), bevor im Einzelnen Voraussetzungen (IV) und Rechtsfolgen (V) der Norm dargestellt werden. Die Arbeit schliet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (VI.).