ISBN-13: 9783638660358 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 92 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin (Otto-Suhr-Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Staat und Entwicklungspolitik in Asien und Afrika, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Argumente der Reformer sind einleuchtend. Eine weitere Akzeptanz der personal laws fuhrte eher noch zu einer starkeren Spaltung zwischen den Glaubensgemeinschaften. Erst ein einheitliches Zivilrecht wurde die Basis fur eine gerechte Gesellschaft bilden, in der alle ohne Konfessionen die gleichen Rechte und Chancen hatten. Das "Kuschen" der Regierung vor dem Protest der Muslime wurde als kurzsichtige Wahltaktik an den Pranger gestellt. Doch bei der naheren Betrachtung der Umstande kommt man leicht zu dem Schluss, dass die Handlungsmoglichkeiten der Regierung begrenzt waren. Eine Reihe von Faktoren engte den Spielraum der Regierung ein. Diese Arbeit soll herausstellen, mit welchen Voraussetzungen die Regierung Rajiv Gandhis konfrontiert war, bevor sie ihre Entscheidung traf. Zunachst soll in Kapitel 1 eingehend betrachtet werden, wie sich die Entwicklung Indiens von einer rein religiosen Gesellschaft hin zu einem sakularen, pluralistischen Staat auf das Rechtssystem auswirkte. Hier wird vor allen Dingen dargestellt, wie das heutige pluralistische Rechtssystem entstanden ist und warum es bis heute kein allgemeines Zivilrecht in Indien gibt. Das zweite Kapitel soll von der allgemeinen Diskussion um das einheitliche Zivilrecht in den spezifischen Kontext des Shah-Bano-Falls hineinfuhren. Hier werden die zentralen Kompetenzen des Staates in Bezug auf personal laws und die gesetzlichen Vorgaben zum Recht geschiedener Frauen auf Unterhalt geklart. In Kapitel 3 wird der Shah- Bano-Fall detailliert beschrieben und die Urteilsbegrundung des Supreme Court analysiert. Das vierte Kapitel beschreibt die politischen Folgen des Sha h-Bano-Urteils. Anhand der musl