ISBN-13: 9783640398683 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,3, Universitat Erfurt, Veranstaltung: Grundfragen der verfassungs-, steuer- und sozialrechtlichen Stellung der Familie, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Schutz des ungeborenen Lebens kann in unterschiedlichen Zusammenhangen von Bedeutung sein. Hier sollen drei Fallgruppen unterschieden werden: Als erstes zu nennen ist die nicht- therapeutische Abtreibung, die den Hauptteil des Referates in Anspruch nehmen wird. Auerdem zu nennen ist der Fall, dass ein ungeborenes Kind gegen den Willen der Mutter getotet wird. Einen solchen Sachverhalt hatte der EGMR zu entscheiden, da eine im 6. Monat schwangere Frau bei einer Untersuchung ihr Kind verlor. In einem solchen Fall, in dem kein Konflikt zwischen Mutter und dem Ungeborenen vorliegt, spricht einiges dafur, das Recht des Ungeborenen so zu konzipieren, wie das Lebensrecht bereits Geborener. Moglicherweise sei das Leben des Ungeborenen jedoch auch uber die Rechte der Mutter zu schutzen. Auerdem zu nennen sind die Tatbestande, die innerhalb des Embryonenschutzgesetzes genannt werden So macht sich derjenige nach 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG strafbar, der menschliche Embryonen zu Forschungszwecken erzeugt. Ebenso soll verhindert werden, dass an bereits vorhandenen Embryonen geforscht wird; auerdem verboten ist das so genannte Klonen. Die Wurde des Menschen hat in all diesen Fallen Vorrang vor der Forschung. Der Staat ist von Verfassung wegen verpflichtet, die Wurde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Leben (Art. 2 Abs. 2 GG) zu schutzen. Diese objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes setzt dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Freiheit der Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) Grenzen. Allen drei Fallgruppen gemeinsam ist die Frage, wann der Mensch Mensch und so zum Trager des grundrechtlichen Schutzes des Lebens und der Menschenwurde wird. Neben dem Versuch der Beantwortung dieser Frage, mit einem Blick a