ISBN-13: 9783486565621 / Niemiecki / Twarda / 2002 / 1652 str.
Die Edition in der Reihe der Deutschen Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556-1662 belegt die Konsolidierung des Reichs schon ein Jahrzehnt nach dem Augsburger Religionsfrieden. Die konfessionellen Gruppen fanden zur Koexistenz, mitunter zur Kooperation zusammen: Weder der Kaiser noch die Reichsstande wunschten sich 1566 neuerliche Verhandlungen uber Religion und Kircheneinheit. So wurde die Entscheidung, ob die Kurpfalz dem Calvinismus angehorte und damit aus dem Religionsfrieden auszustoen war, ganz selbstverstandlich zugunsten der Kurpfalz gefallt. Der heroische Kampf, den die bisherige konfessionsorientierte Geschichtsschreibung sehen wollte, fand nicht statt. Die Abwehr der Turken und die Sicherheit im Innern waren die eigentlichen Themen des Reichstags, und die Reichsexekutionsordnung, 1555 ein unerprobtes Paragraphenwerk, wurde 1566 erstmals auf Reichsebene zur Anwendung gebracht. Die nunmehr der Forschung zuganglichen Akten widerlegen so das immer noch gelaufige Bild, dass die deutsche Geschichte nach 1555 einen nahezu unaufhaltsamen Weg in den Krieg beschritt.
"... wichtiger Mosaikstein für die Vervollständigung der Edition der Reichstagsakten ... Maximilian Lanzinner und Dietmar Heil soll an dieser Stelle für ihre Arbeit nur Lob gezollt werden." Rosemarie Aulinger in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, 114. Band , Heft 3-4 "Diese für die konfessionelle und politische Geschlossenheit der Evangelischen so wichtigen Diskussionen, die an das alte Problem von 'Bündnis und Bekenntnis' aus der frühen Reformationszeit erinnern, können jetzt in einer handwerklich vorzüglichen Edition nachvollzogen werden, die das riesige Aktenmaterial durch geschickte Verarbeitung auf angemessenem Raum darbietet." Archiv für Reformationsgeschichte 33/ 2004 "...hervorragendes Material für den Rechtshistoriker, auch als Hilfsmittel für den verfassungshistorischen Unterricht der Universität." J. Friedrich Battenberg in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 121 (2007)