ISBN-13: 9783640358786 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 40 str.
Skript aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: keine, Sprache: Deutsch, Abstract: In kurzer und ubersichtlicher Weise werden die wesentlichen Grundzuge des privatrechtlichen Pfandrechts dargestellt. Das Skript dient dem Anfangerstudium ebenso wie als Einstieg fur eine vertiefende Beschaftigung mit dem Thema. Das privatrechtliche Pfandrecht ist ein beschrankt dingliches absolutes Recht. Es dient der Sicherung einer Forderung an fremden beweglichen Sachen oder Rechten. Gemass 1204 Abs. 1 BGB kann eine bewegliche Sache zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Glaubiger im Fall der Nichtzahlung berechtigt ist, durch Verwertung des Pfandes Befriedigung aus der Sache zu suchen, indem er den Erlos aus der Verwertung zur Tilgung der Forderung verwendet. Das Ziel des Pfandrechts an einer beweglichen Sache liegt also in dem Recht des Glaubigers, sich aus der Sache zu befriedigen und dadurch den Gegenwert fur den Anspruch aus der gesicherten Forderung zu erhalten. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen ist ein sog. Faustpfandrecht. Es dadurch ist gekennzeichnet, dass zur Begrundung des Pfandrechts der Verpfander dem Glaubiger die Sache ubergeben muss (vgl. 1205 BGB). Das Pfandrecht ist also an den Besitz gebunden. Wegen der Notwendigkeit der Besitzubergabe ist das vertragliche Pfandrecht weitestgehend durch die Kreditsicherungsmittel Sicherungseigentum und Sicherungsabtretung verdrangt worden. Es hat nur noch eine ausserst geringe wirtschaftliche und praktische Bedeutung. Lediglich bei den sog. Lombardgeschaften von Banken wird ein Pfandrecht an den Wertpapieren bestellt, an denen die Bank im bankmassigen Geschaftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird (Nr. 14 Abs. 1 S. 1 AGB-Banken). Dies betrifft die Verpfandungen von Wertpapieren, die nach dem DepotG durch eine Bank verwahrt werd