ISBN-13: 9783956368165 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
ISBN-13: 9783956368165 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 48 str.
Mit der Einwanderung von Menschen aus fremden Kulturraumen gehen seit geraumer Zeit auch strafrechtliche Diskurse einher, die sowohl in der Strafrechtswissenschaft, aber auch medial gefuhrt werden. Insbesondere in Zeiten der Fluchtlingskrise werden strafrechtliche Fragen aktuell. Ein Diskursstrang dreht sich dabei um die Frage, ob Tater, deren Tatmotivation mageblich auf fremdkulturellen Anschauungen und Wertvorstellungen beruht, einer vermeintlich zur besonderen Milde gesonnenen Strafgerichtsbarkeit begegnen, welche bei der Strafzumessung, aber auch bereits bei der Strafbarkeitsbewertung die kulturellen Tatmotive tatergunstig berucksichtigt. Vielfach ist in diesem Phanomenzusammenhang in der medialen Debatte von einem "kulturellen Bonus" die Rede. Die Bezeichnung als Bonus, die originar das gute, gedeihliche oder gluckliche meint und auch nach herkommlicher Begriffsbestimmung positiv konnotiert ist, wird in dem hier interessierenden Zusammenhang dysphemistisch gebraucht. Der mit dieser Begriffsbenutzung einhergehende Vorwurf lautet vorwiegend dahingehend, dass derjenige Tater, der eine Tat mageblich aufgrund kultureller Wertvorstellungen begeht, welche den in Deutschland vorherrschenden Wertvorstellungen fremd sind und gerade aufgrund dieser fremdkulturellen Tatmotivation eine strafmildernde strafgerichtliche Behandlung erfahrt, letztlich zu Unrecht diesen strafrechtlichen bzw. strafzumessungsrechtlich relevanten Vorteil, also einen ungerechtfertigten Bonus erhalt. Dabei liegt dem Vorwurf des Bonus die Befurchtung zugrunde, dass eine Strafgerichtsbarkeit, die die fremdkulturelle Tatmotivation tatergunstig berucksichtigt, partiell die strafgesetzlichen Normbefolgungsanspruche zurucknimmt und dadurch letztlich die der inlandischen Rechtsordnung inharenten Wertvorstellungen preisgibt, indem fremdkulturelle Wertvorstellungen zum Mastab fur die Strafbarkeitsbewertung und Strafbemessung erhoben werden. Insbesondere die mediale Debatte um die Ehrenmordproblematik