ISBN-13: 9783640734849 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 34 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Hochschule fur Wirtschaft und Umwelt Nurtingen-Geislingen; Standort Nurtingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschen haben das Grundbedurfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen fur gemeinsame Aktivitaten ist unabdingbar fur einen lebendigen und demokratischen Rechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Grunden in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschutzt und ist als Grundrecht fur jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufullen, sind einfachgesetzlich, fur eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, uberwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Glaubiger. Ist die Gesellschaft abhangig von personlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilitat und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform fur einen Musikverein die Richtige ist, lasst sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung "Musikverein" ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Grunder welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen mochte. Dies soll nachfolgend, unter Berucksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, naher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins fur den Musikverein zweckmaig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks grunden wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber fur diesen Zweck aus Grunden des Glauber- und Anle