ISBN-13: 9783640702435 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 76 str.
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Schlagwort "Low Performer" tauchte in den letzten Jahren nicht nur vermehrt in der Literatur auf, sondern die sich dahinter versteckenden Probleme beschaftigen zuweilen die Arbeitsgerichte, weshalb es erforderlich ist, den Low Performer naher zu beleuchten. Es gilt, den Begriff des Low Performers zu klaren, zu erortern welche Formen der low performance existieren und auf welche Ursachen diese zuruckgefuhrt werden konnen. Im Vorfeld sei schon gesagt, dass es sich beim Low Performer um einen Arbeitnehmer handelt. Im Schwerpunkt soll die Frage beleuchtet werden, anhand welcher Kriterien man einen Low Performer definieren kann. In der Literatur werden hierzu verschiedene Ansichten vertreten, wie ein Low Performer zu ermittelt ist, welche naher dargelegt werden. Es gilt aufzuzeigen, dass es sich hier um kein neues, vollig unbekanntes Phanomen handelt, vielmehr um ein altes Problem, lediglich gekleidet in einen Neologismus. Entsprechend findet sich in der Rechtsprechung eine Vielzahl von Urteilen von dem untersten Instanzgericht bis zum Bundesarbeitsgericht. Der weitere Schwerpunkt liegt darin, die relevantesten Rechtspruche kurz darzulegen und im Anschluss die neueste Entscheidung des BAG vom 17.01.2008 zu analysieren. Hierbei wird die Frage geklart werden, ob es sich um einen Wandel im Sinne eines Fortschrittes oder Ruckschrittes zu der bisherigen Rechtssprechung handelt. Unter Einbeziehung der fruheren Urteilsanmerkungen, Aufsatze und Beitrage des einschlagigen Schrifttums wird ersichtlich, dass keine Einigkeit zu diesem Themenkomplex besteht. Mit der ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.01.2008 wird scheinbar kein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet. Auf die Kundigung wird im Speziellen nicht eingegangen. Vielmehr erfolgt der Vollstandigkeit halber zum Schluss eine knappe Darstellung moglicher Konsequenzen (u.a. der Kundigung) fur den